Steuerstrafrecht

Nach dem Wortlaut des Gesetzes wird (unter anderem) bestraft, wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Grenze zum strafbaren Bereich der Steuerhinterziehung ist mitunter fließend und gelegentlich schneller überschritten, als gedacht.

Hier erachten wir es als wichtig, die Grenzen rechtzeitig zu erkennen und Ihnen darzustellen.

Sollte die Grenze bereits überschritten worden sein, stehen wir gern als Ansprechpartner zur Verfügung, um die erforderliche Schritte abzuwägen. Neben ersten gebotenen Beratungen in diesem komplexen Bereich und der Anfertigung von strafbefreienden Selbstanzeigen nennen wir Ihnen auch gern verlässliche und spezialisierte Partner, die in komplizierteren Konstellationen die Beratung und Verteidigung übernehmen können.

Beratung zum Steuerstrafrecht

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Tino Melchert

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