Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR). Diese erstellen wir entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen nach den Grundlagen des Handelsrechtes (Handelsbilanz) bzw. des Steuerrechts (Steuerbilanz).
Der Jahresabschluss spiegelt den betrieblichen Erfolg des gesamten Wirtschaftsjahres wider. Er gibt einen detaillierten Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens für das abgeschlossene Geschäftsjahr.
Eng verbunden mit der Jahresabschlusserstellung ist die Übermittlung dieser in digitaler Form an die entsprechenden Institutionen, insbesondere an das Finanzamt per E-Bilanz oder an das Unternehmensregister zur Erfüllung möglicher Publizitätspflichten. Diese Tätigkeiten übernehmen wir selbstverständlich bedarfsgerecht ebenfalls für Sie.
Einnahme- Überschuss-Erstellung
Die EÜR als vereinfachte Form des Jahresabschlusses besteht für alle Unternehmen, die nicht nach gesetzlichen Regeln verpflichtet sind, Bücher zu führen. Dabei werden im Wesentlichen die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Hier können Sie einen Ansprechpartner für diesen Leistungsbereich direkt kontaktieren: